GTÜ-Vertragspartner · Bad Sooden-Allendorf
Hauptuntersuchung und Gutachten.
Amtliche Prüfungen als GTÜ-Vertragspartner und unabhängige Gutachten als freier Sachverständiger – beides in der Prüfstelle in der Eschweger Landstraße 5a. Ein Ansprechpartner, feste Termine, Befunde erklärt am Fahrzeug.
Heute in der Prüfstelle
Eschweger Landstraße 5a, 37242 Bad Sooden-Allendorf
| Montag | geschlossen |
| Dienstag | geschlossen |
| Mittwoch | 10:00 – 12:30 · 13:30 – 17:00 |
| Donnerstag | 10:00 – 12:30 · 13:30 – 17:00 |
| Freitag | 10:00 – 12:30 · 13:30 – 17:00 |
| Samstag | geschlossen |
| Sonntag | geschlossen |
Amtliche Prüfungen
Hauptuntersuchung mit Abgasuntersuchung, Änderungsabnahmen nach §19(3) und die Feinstaubplakette – hoheitliche Prüfungen für Pkw, Krafträder, Anhänger und Wohnmobile.
- HU nach §29 StVZO
- Änderungsabnahme nach Umbauten
- Termin online oder telefonisch
Gutachten & Bewertung
Nach einem Unfall, vor einem Verkauf oder wenn der Wert eines Fahrzeugs belastbar festgestellt werden muss – unabhängig, auch wenn am Ende eine Versicherung zahlt.
- Schaden- und Unfallgutachten
- Fahrzeugbewertung
- Gasanlagenprüfung G607 und DGUV 79
Leistungen
Amtlich geprüft und unabhängig begutachtet
Als GTÜ-Vertragspartner führe ich hoheitliche Prüfungen durch. Als freiberuflicher Sachverständiger erstelle ich Gutachten – unabhängig davon, wer sie später bezahlt.
Hauptuntersuchung
Die HU nach §29 StVZO inklusive Plakette – für Pkw, Krafträder, Anhänger und Wohnmobile.
Mehr erfahrenAbgasuntersuchung
Die AU ist Teil der Hauptuntersuchung – für Benziner, Diesel und Fahrzeuge mit Partikelfilter.
Mehr erfahrenÄnderungsabnahme §19(3)
Tieferlegung, Räder, Anbauteile, Motorumbau: Abnahme und Eintragung ins Fahrzeugregister.
Mehr erfahrenSchaden- & Unfallgutachten
Beweissichere Schadenaufnahme nach dem Unfall – Sie wählen den Sachverständigen selbst.
Mehr erfahrenFahrzeugbewertung
Wertermittlung für Verkauf, Erbschaft, Leasingrückgabe oder Steuer.
Mehr erfahrenGasanlagenprüfung
G607 für Wohnmobil, Caravan und Ferienhütte sowie gewerbliche Prüfung nach DGUV 79.
Mehr erfahrenSo läuft es ab
Vier Schritte durch die Hauptuntersuchung
Termin wählen
Online im Kalender buchen oder anrufen. Sie sehen sofort, wann frei ist.
Unterlagen bereitlegen
Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Umbauten die Gutachten oder Teilegutachten.
Prüfung
Ich prüfe das Fahrzeug und erkläre Ihnen jeden Befund direkt am Auto.
Prüfbericht
Sie erhalten den Prüfbericht und die Erläuterung dazu. Bei bestandener Hauptuntersuchung wird die Prüfplakette zugeteilt.
Häufige Fragen
Das werde ich oft gefragt
Was muss ich zur Hauptuntersuchung mitbringen?
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Bei Umbauten zusätzlich alle Teile- oder Änderungsgutachten sowie frühere Abnahmebescheinigungen. Wurde bei der letzten HU ein Mangel festgestellt, bringen Sie bitte den alten Prüfbericht mit.
Wie lange dauert eine HU?
Ein Pkw ohne Auffälligkeiten ist zügig durch. Bei Umbauten, Wohnmobilen oder Anhängern dauert es länger – sagen Sie beim Buchen kurz Bescheid, dann bekommen Sie von vornherein das passende Zeitfenster.
Was passiert, wenn ein Mangel gefunden wird?
Bei geringen Mängeln wird die Prüfplakette zugeteilt. Bei erheblichen und bei gefährlichen Mängeln gibt es keine Plakette, und das Fahrzeug ist innerhalb eines Monats zur Nachuntersuchung vorzuführen. Eine Betriebsuntersagung folgt daraus nicht automatisch – die gilt erst, wenn ein Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft wird. Ich sage Ihnen am Fahrzeug, in welche Kategorie ein Befund fällt. Ausführlich nachlesen
Was kostet die Prüfung?
Die Gebühren für Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung sind vorgegeben und hängen von der Fahrzeugart ab. Rufen Sie kurz an oder geben Sie Ihr Fahrzeug bei der Terminbuchung an – dann wissen Sie den Preis vorher.
Nach einem Unfall – wer bezahlt das Gutachten?
Sind Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten. Sie dürfen den Sachverständigen frei wählen und sind nicht an die Empfehlung einer Versicherung gebunden (OLG Karlsruhe, NJW 1968, 1333 = VersR 1969, 191).
Termin? Geht in zwei Minuten.
Online buchen, anrufen oder schreiben – was Ihnen lieber ist.