Amtliche Prüfungen · GTÜ-Vertragspartner

Hoheitliche Prüfungen

Als GTÜ-Vertragspartner führe ich Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung und Änderungsabnahmen durch – in der Prüfstelle in Bad Sooden-Allendorf.

Hauptuntersuchung (HU) nach §29 StVZO

Geprüft werden Bremsen, Lenkung, Fahrwerk, Beleuchtung, Reifen, Karosserie, Umweltverhalten und alle sicherheitsrelevanten Bauteile. Besteht das Fahrzeug, bekommt es die neue Prüfplakette – bei Pkw in der Regel für 24 Monate.

Ihr Fahrzeug: Sagen Sie bei der Terminvereinbarung kurz, worum es geht – Pkw, Krad, Anhänger oder Wohnmobil. Dann steht das passende Zeitfenster bereit.

Abgasuntersuchung (AU)

Die Abgasuntersuchung ist Teil der Hauptuntersuchung. Geprüft werden Abgaswerte, Motormanagement und Fehlerspeicher; bei Dieselfahrzeugen zusätzlich die Partikelemission.

Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO

Tieferlegung, Sportauspuff, andere Räder und Reifen, Anhängerkupplung, Spoiler, Motorumbau oder Sitze: Nach dem Umbau prüfe ich, ob die Betriebserlaubnis erhalten bleibt, und stelle die Bescheinigung für die Zulassungsstelle aus.

Bitte mitbringen: Teilegutachten, ABE oder Einbaubestätigung des Herstellers sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I.

Feinstaubplakette

Die Umweltplakette für Umweltzonen gibt es direkt bei uns – ohne Zusatztermin, passend zur Schadstoffklasse Ihres Fahrzeugs.

Was es kostet

Die Gebühren für Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung sind vorgegeben und richten sich nach der Fahrzeugart. Sie erfahren den Preis für Ihr Fahrzeug vorab – ein Anruf genügt.

Anrufen05652 5090096
ÖffnungszeitenMi – Fr
Montaggeschlossen
Dienstaggeschlossen
Mittwoch10:00 – 12:30 · 13:30 – 17:00
Donnerstag10:00 – 12:30 · 13:30 – 17:00
Freitag10:00 – 12:30 · 13:30 – 17:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Termin nötig?

Mit Termin geht es schneller – buchen Sie online oder rufen Sie an.

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Fristen und Mängel

Wann ist meine HU fällig?

Das Fälligkeitsdatum steht auf der Plakette am hinteren Kennzeichen: Die Zahl in der Mitte ist das Jahr, die Zahl oben am Rand der Monat. Pkw müssen in der Regel alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung.

Was passiert bei Überziehung?

Wird der Termin überschritten, kann ein Verwarn- oder Bußgeld anfallen; ab zwei Monaten Überziehung wird die Prüfung erweitert und teurer. Kommen Sie lieber ein paar Wochen früher – der Prüftermin verschiebt sich dadurch nicht nach hinten.

Geringe, erhebliche und gefährliche Mängel

Geringe Mängel. Sie werden im Untersuchungsbericht eingetragen, die Prüfplakette wird zugeteilt. Eine Nachuntersuchung ist nicht erforderlich – beheben sollten Sie den Mangel trotzdem zügig.

Erhebliche Mängel. Es wird keine Prüfplakette zugeteilt. Das Fahrzeug ist innerhalb eines Monats zur Nachuntersuchung vorzuführen. Wird diese Frist überschritten, ist eine vollständige neue Hauptuntersuchung fällig.

Gefährliche Mängel. Auch hier gibt es keine Prüfplakette, und auch hier ist die Nachuntersuchung innerhalb eines Monats vorgesehen. Eine Betriebsuntersagung ist damit nicht automatisch verbunden.

Verkehrsunsicherheit. Erst wenn ein Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft wird, darf es nicht weiter am Straßenverkehr teilnehmen. In diesem Fall wird eine vorhandene Prüfplakette entfernt und die zuständige Zulassungsbehörde unverzüglich unterrichtet.

Ich sage Ihnen am Fahrzeug, in welche Kategorie ein Befund fällt und was daraus folgt. Grundlage: Anlage VIII StVZO, Nummern 3.1.4.2 bis 3.1.4.5.

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