Amtliche Prüfungen · GTÜ-Vertragspartner
Hoheitliche Prüfungen
Als GTÜ-Vertragspartner führe ich Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung und Änderungsabnahmen durch – in der Prüfstelle in Bad Sooden-Allendorf.
Fristen und Mängel
Wann ist meine HU fällig?
Das Fälligkeitsdatum steht auf der Plakette am hinteren Kennzeichen: Die Zahl in der Mitte ist das Jahr, die Zahl oben am Rand der Monat. Pkw müssen in der Regel alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung.
Was passiert bei Überziehung?
Wird der Termin überschritten, kann ein Verwarn- oder Bußgeld anfallen; ab zwei Monaten Überziehung wird die Prüfung erweitert und teurer. Kommen Sie lieber ein paar Wochen früher – der Prüftermin verschiebt sich dadurch nicht nach hinten.
Geringe, erhebliche und gefährliche Mängel
Geringe Mängel. Sie werden im Untersuchungsbericht eingetragen, die Prüfplakette wird zugeteilt. Eine Nachuntersuchung ist nicht erforderlich – beheben sollten Sie den Mangel trotzdem zügig.
Erhebliche Mängel. Es wird keine Prüfplakette zugeteilt. Das Fahrzeug ist innerhalb eines Monats zur Nachuntersuchung vorzuführen. Wird diese Frist überschritten, ist eine vollständige neue Hauptuntersuchung fällig.
Gefährliche Mängel. Auch hier gibt es keine Prüfplakette, und auch hier ist die Nachuntersuchung innerhalb eines Monats vorgesehen. Eine Betriebsuntersagung ist damit nicht automatisch verbunden.
Verkehrsunsicherheit. Erst wenn ein Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft wird, darf es nicht weiter am Straßenverkehr teilnehmen. In diesem Fall wird eine vorhandene Prüfplakette entfernt und die zuständige Zulassungsbehörde unverzüglich unterrichtet.
Ich sage Ihnen am Fahrzeug, in welche Kategorie ein Befund fällt und was daraus folgt. Grundlage: Anlage VIII StVZO, Nummern 3.1.4.2 bis 3.1.4.5.