Leistungen als Sachverständiger

  • Schaden-/ Unfallgutachten
  • Wertgutachten
  • G607 Gasanlagenprüfung
  • Gasanlagenprüfung gewerblicher Fahrzeuge

Wenn’s mal gekracht hat…

…dann ist guter Rat teuer. Die Nerven liegen blank, man ist nervös und unsicher. Was muss ich tun? Wer klärt die Schuldfrage? Muss ich die Polizei rufen? Wer zahlt meinen Schaden? – Schnell trifft man aus Unwissenheit falsche Entscheidungen, die sich im Nachhinein als finanzieller Verlust erweisen.

Lassen Sie sich keinen Bären aufbinden, Sie als Geschädigter haben die freie Wahl des Sachverständigen (siehe: OLG Karlsruhe NJW 1968,1333 = VersR 1969, 191). Sie müssen nicht den Auftrag an die ersatzpflichtige Kfz-Haftpflichversicherung vergeben – auch wenn diese gerne von der Schadensminderungspflicht erzählen.

Gerne berate ich Sie im Schadenfall, welches die beste Strategie in Ihrem Fall ist. Ob fiktive Abrechnung (Auszahlung der Netto-Schadenhöhe), Reparatur des beschädigten Fahrzeuges oder Entschädigungszahlung nach einem Totalschaden – hier sind individuelle Lösungen gefragt.

Gewerbliche Gasanlagenprüfung DGUV 79

Sind Sie Inhaber eines mobilen Imbissgewerbes? Betreiben Sie kommerziell eine Gulaschkanone oder ähnliches? Dann verlangt der Gesetzgeber, dass Ihre Flüssiggaseinrichtungen alle zwei Jahre im Rahmen der DGUV 79 überprüft werden. Auch hier bin ich der richtige Ansprechpartner für Sie.

G607 Gasanlagenprüfung in Freizeitfahrzeugen oder Ferienhütten

Im Rahmen der obigen Untersuchung werden Gasanlagen in Freizeitfahrzeugen (Wohnmobilen oder Wohnwagen) regelmäßig alle zwei Jahre überprüft. Auch wenn die Pflicht zur Untersuchung durch den Gesetzgeber derzeit ausgesetzt ist, sollten Sie in eigenem Interesse den sicheren Betrieb Ihrer Flüssiggasanlage überprüfen lassen!